Aktuelle Verordnung: CoronaVO Sport mit Gültigkeit ab dem 23. Oktober 2020

Aktuelle Verordnung: CoronaVO Sport mit Gültigkeit ab dem 23. Oktober 2020
Auswirkungen auf den Sportbetrieb:
Beschränkung der maximalen Personenzahl auf 20 Personen (inklusive Übungsleiter). Eine Ausnahme bilden Sportveranstaltungen, zu deren Ausübung eine höhere Personenzahl zwingend erforderlich ist und Sportangebote, bei denen die TeilnehmerInnen einen festen Platz haben und der Mindestabstand zu anderen TeilnehmerInnen eingehalten werden kann.
Unsere ÜbungsleiterInnen reagieren schnell auf die neue Verordnung und passen ihr Angebot an. Bitte fragt ggf. dort nach, ob und welche Änderungen sich für euer Sportangebot ergeben.
Neueste Informationen findet ihr auch auf der Seite des Badischen Turnerbundes: https://www.badischer-turner-bund.de/veranstaltungen/kalender/coronavirus/
Aufgrund der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens weisen wir auf folgende Neuerungen in unserem Hygienekonzept hin:
Es gilt ab sofort eine Maskenpflicht bis in die Sporthalle.
Das Duschen und Umziehen in der Halle ist untersagt.
Alle anderen Punkte unseres Hygienekonzepts haben weiterhin ihre Gültigkeit.
Stand: 23.10.2020